Umgang mit gefährlichen Hunden
Sehr geehrte Hundehalter,
an dieser Stelle sei uns ein Hinweis unter dem Aspekt der Sicherheit für Urlauber und Gäste in der Ferienanlage Lagunenstadt gestattet.
(mit Auszügen aus der Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern, HundeVO M-V)
Grundsätzlich sind alle Hunde innerhalb der Ferienanlage an der Leine zu führen. Für das Halten gefährlicher Hunde gelten besondere Bestimmungen.
(mit Auszügen aus der Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern, HundeVO M-V)
Grundsätzlich sind alle Hunde innerhalb der Ferienanlage an der Leine zu führen. Für das Halten gefährlicher Hunde gelten besondere Bestimmungen.
Gefährliche Hunde § 2 (3)
Bei Hunden der Rassen und Gruppen:
- American Pitbull Terrier,
- American Staffordshire Terrier,
- Staffordshire Bull Terrier,
- Bull Terrier
Umgang mit gefährlichen Hunden § 3
- Die Mitnahme gefährlicher Hunde auf Kinderspielplätze, an Badestellen oder Flächen, die als Liegeplatz für Menschen ausgewiesen sind, ist verboten.
- Für gefährliche Hunde besteht Leinenzwang.
- Ist der Hund gefährlich im Sinne des § 2 ist ihm außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums (Wohnung) zusätzlich ein das Beißen verhindernder Maulkorb anzulegen. Dies gilt auch für das Führen gefährlicher Hunde auf Zuwegen und in den Treppenhäusern.